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Erstellen: Positionen, Steuer und Zahlung

Die mittleren Abschnitte des Erstellen-Formulars: was in eine Position gehört, wie die Steuer entsteht und welche Zahlungsangaben das jeweilige Format trägt.

Je Zeile: Bezeichnung, Menge, Einheit (18 Werte von Stück bis Packung), Einzelpreis, USt-Prozent, USt-Kategorie.

Im aufklappbaren Teil Details & Rabatt stehen die Positionsbeschreibung (BT-154), die GTIN/EAN (BT-157) und genau ein Positions-Zu-/Abschlag (Abschlag oder Zuschlag, Betrag, Grund) — mehr als einen je Position kann das Formular nicht.

„Position hinzufügen“ und das Entfernen brauchen JavaScript; die letzte verbleibende Zeile lässt sich nicht entfernen. Zeilen- und Gesamtsummen rechnet die Seite live mit — maßgeblich bleibt die Rechnung des Servers.

Der Steuersatz ist ein freies Zahlenfeld, keine Auswahl. Die USt-Kategorie bietet sieben Werte: Regelsatz, Ermäßigter Satz, Nullsatz, Steuerbefreit, Reverse Charge, Innergemeinschaftliche Lieferung, Ausfuhr (Drittland).

Die Steueraufteilung entsteht automatisch aus den Positionen; sie wird nicht eingegeben.

Der Befreiungsgrund steht in Schritt 5 unter Steuerbefreiung: „Nur nötig bei steuerfreien Positionen (z. B. Reverse Charge, innergem. Lieferung).“ Je Zeile wählen Sie die Kategorie und tragen Befreiungsgrund (BT-120) und optional den VATEX-Code (BT-121) ein; zwei Zeilen stehen fest zur Verfügung. Der Grund wird allen Steuergruppen derselben Kategorie zugeordnet.

Tragen Sie nichts ein, setzt ein Sicherheitsnetz den üblichen Text samt Code: Reverse Charge → VATEX-EU-AE, innergemeinschaftliche Lieferung → VATEX-EU-IC, Ausfuhr → VATEX-EU-G.

Zahlungsart (Überweisung, SEPA-Lastschrift, Lastschrift, Kreditkarte, Debitkarte, Barzahlung, Nicht angegeben), IBAN, BIC, Kontoinhaber, Verwendungszweck, Zahlungsbedingungen, Vorausgezahlt, Rundung — jeweils nur, soweit das Format sie trägt.

Einen Banknamen gibt es bewusst nicht: Kein E-Rechnungsformat trägt ihn. Einen GiroCode erzeugt das Erstellen-Werkzeug nicht; der QR-Code erscheint in der Rechnungsansicht von Anzeigen und Extrahieren.

Neben dem USt-IdNr.-Feld beider Parteien liegt ein Prüf-Knopf; er fragt das EU-VIES-System ab. Trennzeichen werden entfernt und das Länderpräfix aus der Länderauswahl ergänzt (Griechenland: EL; ein Präfix, das schon in der Eingabe steht, wird nicht ein zweites Mal davorgesetzt).

Antwortet VIES nicht, erscheint nie „ungültig“, sondern ein neutraler Hinweis, dass nur lokal geprüft wurde.

Vor dem Abruf läuft eine gestufte Formatprüfung, die jede Stufe einzeln benennt — statt mehrere Ursachen in einen Satz zu werfen:

Befund Was die Meldung sagt
kürzer als drei Zeichen „zu kurz: erwartet werden ein Ländercode aus zwei Buchstaben und die Nummer dahinter (z. B. DE123456789)“
beginnt nicht mit zwei Buchstaben „beginnt nicht mit einem Ländercode aus zwei Buchstaben“
Ländercode nicht von VIES geführt nennt den Code, erklärt, dass VIES nur die 27 Mitgliedstaaten und XI (Nordirland) kennt, und verweist auf die Registernummer des Verkäufers als richtiges Feld
Länge oder Zeichen passen nicht zum Land „Ungültiges Format für DE: Erwartet wird DE + 9 Ziffern“ — je Land mit der konkreten Erwartung

Bei einem ungültigen Ergebnis kommt einer von drei Verwechslungs-Hinweisen dazu — spanische DIR3-Kennung, nationale Steuernummer mit Schrägstrich, oder ein versehentlich eingetippter Steuersatz. Diese drei behalten bewusst den Vortritt vor der Länderaussage: ES21 ist weit häufiger ein Steuersatz als eine spanische Kennung.